Verhinderungspflege

Wer einen Angehörigen pflegt, wird auch einmal krank, muss ins Krankenhaus oder braucht Urlaub. Für diese Zeit gibt es die Verhinderungspflege. Wir übernehmen die Pflege, während Sie verhindert sind, bei Ihnen zu Hause.

Was dazugehört

Wir übernehmen das, was sonst Sie machen: Körperpflege, An- und Auskleiden, Hilfe beim Essen, Gesellschaft, kleine Arbeiten im Haushalt. Das kann für einige Stunden sein, für einen Tag oder für mehrere Wochen.

Verhinderungspflege lässt sich auch stundenweise nutzen. Dann haben Sie zum Beispiel einmal in der Woche einen Nachmittag frei, für eigene Arzttermine, für Besorgungen oder einfach für sich.

Wie es abläuft

Rufen Sie uns möglichst früh an, wenn ein Urlaub ansteht. Wir kommen vorher zu einem Hausbesuch, lernen die pflegebedürftige Person kennen und lassen uns zeigen, wie Sie die Pflege machen. So ändert sich für Ihren Angehörigen möglichst wenig.

Bei einer plötzlichen Verhinderung, etwa einem Krankenhausaufenthalt, versuchen wir kurzfristig einzuspringen. Sagen Sie uns, was passiert ist; wir prüfen sofort, was möglich ist.

Wer bezahlt das?

Die Pflegekasse zahlt die Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2. Dafür gibt es ein Budget pro Kalenderjahr.

Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse. Wir helfen beim Ausfüllen und rechnen nach der Vertretung direkt mit der Kasse ab. Wie viel vom Jahresbudget noch übrig ist, erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse; wir fragen auf Wunsch auch für Sie nach.

  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen

    Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI für mehr Lebensqualität im Alltag.

  • Grundpflege

    Unterstützung bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens wie Körperpflege, An- und Auskleiden, Mobilisation.

  • Pflegeeinsätze und Beratung

    Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Pflegegrade 1 bis 5 und Angehörige.

Jetzt anrufen – 02232 949888