Pflegeeinsätze und Beratung
Wer zu Hause von Angehörigen gepflegt wird und dafür Pflegegeld bekommt, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen. Das schreibt § 37 Abs. 3 SGB XI vor. Wir machen diese Besuche bei Ihnen zu Hause.
Wozu der Besuch gut ist
Der Beratungsbesuch ist keine Kontrolle, sondern eine Gelegenheit, Fragen zu stellen. Pflegende Angehörige machen oft seit Monaten alles allein und wissen nicht, welche Hilfe ihnen zusteht. Wir sehen uns die Situation an und sagen offen, was gut läuft und wo es einfacher gehen könnte.
Typische Themen sind:
- Hilfsmittel wie Pflegebett, Toilettenstuhl oder Haltegriffe
- Lagerung und Transfer, ohne dass Sie sich den Rücken ruinieren
- Hautpflege und Vorbeugung von Druckstellen
- Welche Leistungen der Pflegekasse Sie noch nicht nutzen, etwa Verhinderungspflege oder den Entlastungsbetrag
- Ob ein höherer Pflegegrad beantragt werden sollte
Nach dem Besuch bestätigen wir der Pflegekasse, dass die Beratung stattgefunden hat. Diesen Nachweis braucht die Kasse, damit das Pflegegeld weiter gezahlt wird.
Wie oft?
Für Pflegegeld-Empfänger ist der Besuch verpflichtend: bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Bei Pflegegrad 1 können Sie den Besuch halbjährlich in Anspruch nehmen, müssen aber nicht.
Die Pflegekasse erinnert Sie in der Regel an den Termin. Sie können aber auch einfach bei uns anrufen, wenn der nächste Besuch fällig ist.
Wer bezahlt das?
Die Kosten für den Beratungsbesuch trägt die Pflegekasse. Für Sie ist er kostenlos. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab.