Behandlungspflege

Behandlungspflege ist medizinische Pflege, die Ihr Arzt oder Ihre Ärztin verordnet. Wir führen sie bei Ihnen zu Hause aus, damit Sie dafür nicht in die Praxis müssen und ein Krankenhausaufenthalt kürzer ausfällt oder gar nicht nötig wird.

Was dazugehört

  • Medikamente richten und verabreichen, Augentropfen, Salben
  • Injektionen, zum Beispiel Insulin oder Thrombosespritzen
  • Blutzucker- und Blutdruckkontrolle
  • Verbandswechsel und Wundversorgung, auch bei chronischen Wunden
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen und Anlegen von Kompressionsverbänden

Was genau wir übernehmen, steht auf der Verordnung. Wir halten uns an die Vorgaben der Ärztin oder des Arztes und melden Veränderungen zurück, zum Beispiel wenn eine Wunde schlechter heilt oder Werte auffällig sind.

Wundmanagement

Chronische Wunden wie ein offenes Bein oder ein Druckgeschwür brauchen Geduld und eine saubere Dokumentation. Wir versorgen die Wunde nach Plan, dokumentieren den Verlauf und stimmen uns mit der Hausarztpraxis ab, wenn das Material oder die Behandlung angepasst werden muss.

Wie es abläuft

Sie bekommen von Ihrer Hausarztpraxis oder bei der Entlassung aus dem Krankenhaus eine Verordnung für häusliche Krankenpflege. Rufen Sie uns an, sobald Sie sie haben. Wir reichen die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein und beginnen mit der Versorgung. Auch hier kommt ein festes Team zu Ihnen.

Wer bezahlt das?

Behandlungspflege bezahlt die Krankenkasse nach § 37 SGB V. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung. Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig. Erwachsene leisten in der Regel eine gesetzliche Zuzahlung; wie hoch sie ausfällt, sagen wir Ihnen vorab.

Wir rechnen direkt mit der Krankenkasse ab. Sie müssen nichts auslegen.

  • Grundpflege

    Unterstützung bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens wie Körperpflege, An- und Auskleiden, Mobilisation.

  • Palliativpflege

    Begleitung und Pflege schwerstkranker Menschen zu Hause, in enger Abstimmung mit Hausarzt und Angehörigen.

  • Pflegeeinsätze und Beratung

    Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Pflegegrade 1 bis 5 und Angehörige.

Jetzt anrufen – 02232 949888