Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Jeder Mensch mit einem Pflegegrad hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag der Pflegekasse, auch bei Pflegegrad 1. Viele nutzen ihn nicht, weil sie nicht wissen, dass es ihn gibt. Wir setzen ihn für Betreuung und Entlastung im Alltag ein.
Was dazugehört
- Begleitung bei Spaziergängen, Arztbesuchen oder Einkäufen
- Gesellschaft und Gespräche, gemeinsames Lesen, Spielen, Erinnern
- Betreuung von Menschen mit Demenz, damit Angehörige ein paar Stunden für sich haben
- Hilfe im Haushalt, siehe auch hauswirtschaftliche Versorgung
Die Betreuung findet bei Ihnen zu Hause oder in der Umgebung statt. Wir vereinbaren feste Zeiten, damit sich der Alltag darauf einstellen kann.
Für wen das gedacht ist
Für Menschen, die zu Hause leben und nicht mehr alles allein schaffen, und für Angehörige, die eine Pause brauchen. Wer jeden Tag einen Menschen pflegt, hält das nur durch, wenn es auch Zeiten ohne Verantwortung gibt.
Wer bezahlt das?
Die Kosten werden über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse nach § 45b SGB XI abgerechnet. Er steht allen Pflegegraden von 1 bis 5 zu und wird monatlich gutgeschrieben.
Wird der Betrag in einem Monat nicht verbraucht, verfällt er nicht sofort. Nicht genutzte Beträge können innerhalb einer Frist ins nächste Halbjahr übertragen werden.
Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Sie bekommen eine Aufstellung, was abgerechnet wurde. Ob der Betrag für das reicht, was Sie sich vorstellen, klären wir beim ersten Gespräch.